Die CE-Kennzeichnung ist seit dem 1. Januar 2007 für alle in Innenräumen genutzten Bodenbeläge verbindlich, weil sie unter die so genannte CPD, die ‘Bauprodukteverordnung’ (89/106/EEC) fallen.
Die CE-Kennzeichnung:
- zeigt die Konformität des Produktes mit den Grundanforderungen der EU-Richtlinien
- öffnet der Ware den Zugang in den europäischen Markt
- fördert den “freien Warenverkehr”
- dient als Grundlage für die “Rücknahme nicht-konformer Ware“
Produkte mit der CE-Kennzeichnung dürfen in Europa vertrieben werden. Dabei handelt es sich um eine Konformitätserklärung des Lieferanten – Herstellers oder Importeuers – in Bezug auf die europäische Gesetzgebung.