Die CE-Kennzeichnung ist der “Produktausweis” für den Zugang zum europäischen Markt Die CE-Kennzeichnung ist seit dem 1. Januar 2007 für alle in Innenräumen genutzten Bodenbeläge verbindlich, weil sie unter die so genannte CPD, die ‘Bauprodukteverordnung’ (89/106/EEC) fallen. Die CE-Kennzeichnung: zeigt die Konformität des Produktes mit den Grundanforderungen der EU-Richtlinien öffnet der Ware den Zugang in den europäischen Markt fördert den “freien Warenverkehr” dient als Grundlage für die “Rücknahme nicht-konformer Ware“ Produkte mit der CE-Kennzeichnung dürfen in Europa vertrieben werden. Dabei handelt es sich um eine Konformitätserklärung des Lieferanten – Herstellers oder Importeuers – in Bezug auf die europäische Gesetzgebung.